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Dänemark treibt die Wiederaufnahme der nationalen Munitionsproduktion voran

Thomas Lauge Nielsen

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Die russische Invasion in der Ukraine und der anhaltende Krieg zwingen die NATO und andere Staaten zu einem Umdenken in Bezug auf die nationale und internationale Sicherheitslage.

Eine dieser Nationen ist Dänemark und eines der Schlüsselelemente des dänischen Umdenkens war die Tatsache, dass Dänemark seit 2020 über keine nationalen Produktionskapazitäten von militärischer Munition jeglicher Art mehr verfügt. Der Krieg in der Ukraine hat zwei Dinge deutlich gezeigt: Zum einen den massiven Verbrauch von Munition in Kriegszeiten und zum anderen, dass die derzeitige internationale Munitionsproduktionsindustrie Schwierigkeiten hat, den Bedarf an Munition zu decken, der sowohl durch den Munitionsverbrauch in der Ukraine als auch durch die Notwendigkeit der Nationen, ihre eigenen nationalen Bestände aufzustocken, gestiegen ist. Dies hat das dänische Verteidigungsministerium darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, eine nationale Munitionsproduktionskapazität wiederherzustellen, sowohl um die nationale Versorgung mit kritischen Munitionstypen zu gewährleisten, als auch um die Gesamtmunitionsproduktionskapazität der NATO zu steigern.

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Infolgedessen kündigte das dänische Verteidigungsministerium im Oktober 2023 an, dass es das als „Krudten“ („Pulvermühle“) bekannte Industriegebiet in Nordjütland zurückerwerben würde. Das Areal war bis 2008 eine staatseigene und -betriebene Munitionsproduktionsstätte mit dem Namen „The Ammunitions Arsenal“.

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Im Januar 2024 richtete die dänische Rüstungsbeschaffungsorganisation (DALO) ein dreiteiliges Informationsersuchen (Request for Information, RFI) an die Industrie:

  1. Die Einrichtung einer Abfüll-/Gießanlage für großkalibrige Munition in der Pulvermühle.
  2. Die Errichtung einer Produktionsanlage für Handwaffenmunition in der Pulvermühle oder an einem anderen Ort.
  3. Die Errichtung eines Unternehmens zur Lagerung und Verwaltung von Munition in Dänemark.

Wie in einer Pressemitteilung auf der DALO-Website vom 15. August 2024 angekündigt, hat die DALO nun einen Aufruf zur Präqualifikation potenzieller Industriepartner für die oben genannten Teile 1 und 2 veröffentlicht. Wie in der Pressemitteilung und dem dazugehörigen Präqualifikationsdokument beschrieben, sieht das von der DALO geplante Verfahren wie folgt aus:

  1. Präqualifikation potenzieller Industriepartner: In Anbetracht der Auswirkungen der genannten Maßnahmen auf die nationale Sicherheit beschränkt DALO den Weiterleitungsprozess auf dänische oder nordische Unternehmen, die die Anforderungen an die Präqualifikation erfüllen.
  2. Dialog: Nach der Präqualifikation beabsichtigt DALO, ein oder mehrere Dialogtreffen mit den präqualifizierten Auftragnehmern durchzuführen, um die Einzelheiten ihrer Anforderungen zu definieren und sicherzustellen, dass diese realistisch sind und von der Industrie erfüllt werden können. Der Dialog wird auch Themen wie die Erwartungen der potenziellen Auftragnehmer an die von ihnen zu übernehmende Infrastruktur, ihren Bedarf an der Nutzung von Munitionslagern des Verteidigungsministeriums und Anforderungen an die Standortsicherheit umfassen.
  3. Ausschreibung: Auf der Grundlage der endgültigen Anforderungen wird die DALO Ausschreibungen für eine Abfüll-/Gießanlage und eine Handwaffenmunitionsanlage an die präqualifizierten Auftragnehmer durchführen.
  4. Vertrag/Verträge: DALO vergibt die Aufträge für die oben genannten Aktivitäten.

Die Anforderungen an die Präqualifikation sind in Anbetracht des Themas nicht überraschend. Neben dem Nachweis der Zahlungsfähigkeit, der Erfahrung in der Munitionsproduktion und der Erfüllung der Anforderungen für die erforderlichen Sicherheitseinstufungen müssen die potenziellen Auftragnehmer ihre geplanten Lieferketten für Rohstoffe und die Zahl der Arbeitsplätze, die sie im Rahmen des Projekts in Dänemark und anderswo einrichten wollen, darlegen. Darüber hinaus müssen die potenziellen Auftragnehmer ihre Eigentumsverhältnisse darlegen, einschließlich aller Eigentümer, die Einfluss auf den Betrieb des Unternehmens haben, sowie deren Nationalitäten und Wohnsitzländer.

In der Präqualifikationsbekanntmachung wird klargestellt, dass die Füll-/Gießanlage für Artillerie- und Mörsermunition in der dem Verteidigungsministerium gehörenden Pulvermühle errichtet werden muss. Die Produktionsanlage für Handwaffenmunition kann ebenfalls dort errichtet werden, sofern der Auftragnehmer für diesen Teil des Projekts derselbe ist wie der für die Artillerie- und Mörsermunitionsanteile. Mit anderen Worten: Wenn der Auftrag für die Produktionsstätte für kleinkalibrige Munition an einen anderen Auftragnehmer vergeben wird, muss dieser Auftragnehmer anderswo „unterkommen“. In der Präqualifikationsbekanntmachung wird nicht deutlich gemacht, warum diese Unterscheidung getroffen wird, aber vermutlich soll damit die Möglichkeit eines Konflikts zwischen zwei Auftragnehmern und potenziellen Konkurrenten innerhalb der Anlage Pulvermühle vermieden werden.

Schließlich enthält die Präqualifikationsbekanntmachung auch Angaben zu den Munitionstypen, die hergestellt werden sollen. Die Abfüll-/Gießanlage soll sich auf 155-mm-Hochexplosivgeschosse für Artillerie und 120-mm-HE-Mörsermunition konzentrieren, aber die Auftragnehmer werden auch ermutigt, weitere Produkte zu nennen, die sie in die Produktion einbeziehen möchten, z. B. andere Arten von Artilleriemunition.

Die Produktion von Handwaffenmunition wird die Kaliber 5,56 x 45 mm, 7,62 x 51 mm, 9 x 19 mm und 12,7 x 99 mm umfassen, die vermutlich alle den NATO-Standards entsprechen. Auch hier werden die präqualifizierten Auftragnehmer aufgefordert, andere Handwaffenmunitionstypen und -kaliber zu benennen, die sie möglicherweise herstellen möchten.

Über den dritten Teil der ursprünglichen Ausschreibung, die Einrichtung eines Munitionslager- und -verwaltungsunternehmens, liegen derzeit keine Informationen vor. Es ist nicht bekannt, ob diese Maßnahme aufgegeben wurde oder ob sie Gegenstand eines separaten Präqualifikations- und Ausschreibungsverfahrens sein wird.

Der Pressemitteilung zufolge beabsichtigt die DALO, am 23. August in Kopenhagen eine Informationsveranstaltung für interessierte Auftragnehmer zu veranstalten, und die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Präqualifikation wird auf den 16. September 2024 um 12.00 Uhr festgelegt.

Erklärtes Ziel von DALO ist es, den/die Auftragnehmer für die beiden Munitionsproduktionsprojekte spätestens am Ende des ersten Quartals 2025 auszuwählen.

Thomas Lauge Nielsen