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Beschaffungsvorhaben Soldatenfunk erreicht nächste Phase

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Die Ausschreibung zur Beschaffung neuer UHF-Soldatenfunkgeräte im Rahmen der Digitalisierung landbasierter Operationen (D-LBO) hat einen wichtigen Meilenstein passiert: In der vergangenen Woche wurden die nach der Interessenbekundung verbliebenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Ursprünglich war vorgesehen, diesen Prozessschritt bis Anfang Mai zu gehen. Dann wurde dieser Plan allerdings gestoppt. Wie es damals hieß, sollte zunächst die letzte Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 23. Juni abgewartet werden, bei der insgesamt 27 so genannte 25-Mio-Vorlagen für neue Rüstungsgüter im Gesamtwert von etwa 19 Milliarden Euro zu behandeln waren. Danach sollte die Finanzlage umfassend bewertet werden. Offenbar haben die Planer im Verteidigungsministerium mittlerweile festgestellt, dass die Mittel für die Beschaffung von Soldatenfunkgeräten vorhanden sind und setzen das Ausschreibungsverfahren fort.

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Gut informierten Kreisen zufolge wird das Verfahren mit drei Anbietern fortgesetzt. Neben RRS-MITCOS, dem Joint Venture von Rheinmetall und Rohde & Schwarz, sowie Harris soll sich auch Elbit unter den verbleibenden Wettbewerbern befinden. Das Angebot soll dem Vernehmen nach noch im August dem Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw vorgelegt werden. Nicht mehr dabei sind offenbar Anbieter wie Thales, DND Digital oder Leonardo.

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Gerüchten zufolge wurden nach dem Start des Teilnahmewettbewerbs im vergangenen November nachträglich Forderungen an die Bieter gestellt. Demnach sollen keine der US-Exportkontrolle unterliegenden so genannten ITAR-Komponenten verwendet und auf Beschränkungen für den Endnutzer verzichtet werden. Sollte dies zutreffen, könnten sich womöglich für den US-Konzern Harris, der naturgemäß viele ITAR-Komponenten nutzt, Schwierigkeiten ergeben. Wie das Unternehmen auf diese Anforderung reagiert, bleibt abzuwarten.

Dem Vernehmen nach soll auch bei der aufgeschobenen D-LBO-Ausschreibung für ein neues Führungsfunkgerät – früher als Combat Net Radio bezeichnet – der Verzicht auf ITAR-Komponenten gefordert werden. Beobachter erwarten den Beginn des Teilnahmewettbewerbs in den kommenden Monaten. Dieses Verfahren sollte ursprünglich ebenfalls bis Mai gestartet werden. Insidern zufolge dürfte allerdings diese Ausschreibung im Umfang geringer ausfallen als zunächst vorgesehen. Womöglich geht es anfangs nur darum, eine Einheit in Bataillonsgröße auszustatten. Da allerdings Rahmenverträge die Regel sind, könnten dann relativ einfach größere Stückzahlen abgerufen werden.

Bei den Soldatenfunkgeräten war im Rahmen der Ausschreibung gefordert worden, dass diese über eine netzwerkfähige UHF-Wellenform im Bereich 225 bis 400 MHz verfügen sollten. Der zulässige Spektrumsbedarf für ein Zugnetzwerk war laut Ausschreibung auf 500 kHz begrenzt. Überdies sollten die Anbieter dokumentieren, dass sie in den vergangenen fünf Jahren Leistungen im Bereich militärischer UHF-Truppenfunkgeräte für abgesessene Kräfte erbracht haben. „Der Nachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 2 Referenzprojekte für Auftraggeber innerhalb der NATO und/oder des europäischen Wirtschaftsraumes vorgelegt werden, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen“, schrieb das BAAINBw seinerzeit. Beobachter gehen davon, dass die Forderungen hinsichtlich der Frequenzen und der Referenzen nicht von allen Anbietern im gleichen Maß erfüllt werden konnten, was dann zum Ausschluss geführt hat.

Bei der Ausschreibung im November war ein fester Bedarf von zunächst 1.852 Funkgeräten angegebenen worden. Darüber hinaus sollten weitere Geräte als Abrufleistungen oder als Option beschafft werden. Der Gesamtbedarf wurde mit einer Stückzahl von 15.000 angegeben. Ob dieser Zielwert vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Bundeswehr realisiert werden kann, dürfte im Augenblick kaum sicher zu prognostizieren sein.
lah/7.7.2021