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Bundeswehr schreibt Beleuchtungsmodule für Pistole Spezialkräfte aus

Kristóf Nagy

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Das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw hat einen Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung von Beleuchtungsmodulen (BelM) für das System Pistole Spezialkräfte gestartet. Die geht aus einer am 18. August 2024 veröffentlichten Meldung auf der europäischen Vergabeplattform TED hervor. Demnach möchte das BAAINBw einen Rahmenvertrag für die Herstellung und Lieferung von bis zu 5.734 Waffenlichtern für die neuen Spezialkräfte-Pistolen P14 und P14K schließen.

Im Mai 2024 wurde bekannt, dass das Kommando Spezialkräfte (KSK), das Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM) und spezialisierte Kräfte der Feldjäger der Bundeswehr in Zukunft eine Variante der Performance Duty Pistolen-Familie des deutschen Kurzwaffenspezialisten Carl Walther GmbH als P14 und P14K erhalten werden. Laut Mitteilung des BAAINBw sollen 3.200 Basiswaffen P14 und bis zu 3.300 Kompaktwaffen P14K sowie weitere 2.000 Übungswaffen beschafft werden.

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Zur Ausstattung dieser Handwaffen plant die Bundeswehr nun die Beschaffung der als „Beleuchtungsmodul System Pistole Spezialkräfte“ (BelM SysPi SpezKr) bezeichneten Waffenlichter. Laut den vorläufigen Vergabedokumenten soll das Modul über eine kombinierte Beleuchtungsmöglichkeit für sichtbares Licht und eine Beleuchtung im nahen Infrarotbereich verfügen. Ziel sei eine Ausleuchtung des Vorfeldes bis zu einer Distanz von 40 m, heißt es in der Mitteilung.

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Als technische Vorgabe erwähnt der öffentlich einsehbare Teil der Ausschreibungsunterlagen eine Leistung von mindestens 300 Lumen für das sichtbare und 100 Milliwatt für das Licht im nahen Infrarotbereich. Eine Einschränkung des Wellenbereiches enthält die vorläufige Anforderung nicht. Es sei jedoch angemerkt, dass, auch wenn das theoretische Spektrum des nahen Infrarotbereiches mit 780 bis 3.000 Nanometer recht weit gefasst ist. Die meisten Hersteller bieten Lampen für die kombinierte Benutzung mit Nachtsehtechnik im Wellenbereich von 800 bis 1.000 Nanometer an.

Demnach scheint die Bundeswehr bei der Ausschreibung auf die Integration eines Ziellasers im Beleuchtungsmodul zu verzichten. Dies kann mehrere Gründe haben. So ist es möglich, dass die Beschaffung des Zielbeleuchtungslasers, wie bei dem System Gewehr auch, getrennt von dem Waffenlicht erfolgt, wobei dies im Kurzwaffenbereich weniger wahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen ist. Es ist jedoch deutlich wahrscheinlicher, dass sich die Spezialkräfte sich dazu entschieden haben, die Nachtkampffähigkeit mit der Kurzwaffe in Zukunft ohne Ziellaser, dafür aber mit der Kombination Nachtsichtbrille – Reflexvisier – Beleuchtungsmodul zu realisieren. In diesem Fall würden die an dem System Pistole Spezialkräfte montierten Elemente eine Nutzung auch ohne Nachtsichtgerät unter Nutzung des Weißlichtes ermöglichen.

Kristóf Nagy