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Gefechtsmedaille an komplette Schiffsbesatzung – inflationär oder konsequent?

Waldemar Geiger

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Mit der gestrigen Verleihung an die gesamte Schiffsbesatzung der Fregatte Hessen wurde erstmalig ein geschlossenes Kontingent der Bundeswehr mit der Einsatzmedaille Gefecht ausgezeichnet. Die Verleihung soll nach Angaben der Marine „den außergewöhnlichen Einsatz und die besonderen Verdienste der Besatzungsmitglieder während EUNAVFOR (European Union Naval Force) ASPIDES“ würdigen, „die einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Roten Meer geleistet haben“.

Was auf den ersten Blick inflationär erscheinen mag, ist konsequent und sowohl der Leistung der Schiffsbesatzung als auch dem Stiftungszweck angemessen.

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Das auf Luftverteidigung spezialisierte Schiff hatte im Rahmen seines 56 Tage dauernden Einsatzes im Roten Meer mehrere Drohnen und eine Anti-Schiffsrakete abgewehrt. In den rund zwei Monaten musste die Besatzung unter dauerhaftem physischem und psychischem Stress rund um die Uhr Wachsamkeit beweisen. Auch wenn zumindest in der breiten Öffentlichkeit vor allem die fehlgeschlagenen Abwehrmaßnahmen der Hessen in den ersten Tagen des Einsatzes präsent sind, haben sich Besatzung und Schiff allen Unkenrufen zum Trotz gut geschlagen. Dem Schutz der Hessen anvertraute Handelsschiffe konnten, trotz dauerhafter Drohnen- und Raketenbedrohung im Roten Meer, sicher durch die Gewässer begleitet werden.

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Die Einsatzmedaille Gefecht, umgangssprachlich auch als Gefechtsmedaille bezeichnet, wurde am 9. November 2010 vom damaligen Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg mit Blick auf die in Afghanistan geführten Gefechte gestiftet und von dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff am 12. November 2010 genehmigt.

Als Voraussetzung für die Verleihung der Gefechtsmedaille muss die auszuzeichnende Person der Bundeswehr zufolge „mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten“ haben, wie beispielsweise eine Ansprengung durch Sprengfallen oder Selbstmordattentäter. Die Bundeswehr erklärt zudem: „Damit ist die Auszeichnung mit der Gefechtsmedaille weiter gefasst als klassische Verwundetenabzeichen wie beispielsweise das amerikanische „Purple heart“.

In Anbetracht dieses absichtlich weit gefassten Stiftungszweckes ist es daher konsequent, die gesamte Schiffsbesatzung mit der Einsatzmedaille Gefecht auszuzeichnen, da im Rahmen der Angriffe auf das Schiff die gesamte Schiffsbesatzung – vom Smut bis zum Kommandanten – der gleichen Bedrohung ausgesetzt waren. Dass die Abwehr der Bedrohung dieses Mal nicht durch die Fahrzeugpanzerung, sondern durch Flugabwehrwaffensysteme des Schiffes erfolgt ist, darf in diesem Zusammengang keine Rolle spielen.

Waldemar Geiger