Anzeige

GTF ZLK 5t – Bundeswehr eröffnet Teilnahmewettbewerb für geschützte 5-Tonner

Anzeige

Die deutschen Streitkräfte beabsichtigen, geschützte 5-Tonner-Lkw zu beschaffen und haben einen Teilnahmewettbewerb für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von bis zu 3.500 „Geschützten Transportfahrzeugen der Zuladungsklasse 5t“ (GTF ZLK 5t) in zwei Varianten eröffnet. Dies geht aus einer heutigen Mitteilung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw auf der europäischen Vergabeplattform TED hervor.

Bei den GTF ZLK 5t handelt es sich nach Beschreibung des BAAINBw um „allradgetriebene, dreiachsige Transportfahrzeuge mit geschützten Fahrerhäusern“ der Zuladungsklasse fünf Tonnen.

Anzeige

Absicht ist es demnach, einen über 15 Jahre gehenden Rahmenvertrag mit einem Fahrzeughersteller über die Lieferung von bis zu 3.500 GTF ZLK 5t zu schließen. Als Festbeauftragung ist erst einmal die Beschaffung von lediglich 55 Fahrzeugen ohne Selbstbergewinde sowie 40 Sätze an ungeschützten Scheiben samt einem Sonderwerkzeugsatz inkl. Mess- und Prüfmittel vorgesehen. Als Bestellleistung sind 2.963 weitere GTF ZLK 5t ohne Selbstbergewinde und 482 GTF ZLK 5t mit Selbstbergewinde, 3.460 Sätze ungeschützter Scheiben, 75 Sonderwerkzeugsätze inkl. Mess- und Prüfmittel, ein Satz Ersatzteilerstbedarf, ein Satz Einsatzvorrat sowie 30 Tage Ersatz- und Austauschteile angedacht.

Anzeige

Das BAAINBw plant eigenen Angaben zufolge, bis zu drei Hersteller – die sich an dem Wettbewerb beteiligen wollen – mit der Lieferung von jeweils zwei Nachweismustern zwecks technischer Untersuchungen zu beauftragen. Die Nachweismuster sollen der Meldung zufolge bis zum 4. März 2025 geliefert werden.

Die technischen Anforderungen an die geschützten 5-Tonner sind gemäß BAAINBw wie folgt definiert:

  • Pritschenfahrzeuge mit zusätzlicher Aufnahmemöglichkeit von Containern/Kabinen mit geschütztem Fahrerhaus auf einem 6×6-Grundfahrgestell in 2 Varianten (ohne Selbstbergewinde/mit Selbstbergewinde),
  • gleiches Bedienkonzept und gleiche technische konstruktive Ausführung bei den Fahrzeugvarianten,
  • GTF ZLK 5t ohne Selbstbergewinde: Freie Zuladung auf der Pritsche von mindestens 5.000 kg im Bereich der StVZO, unter Berücksichtigung sämtlicher Einbau- und Gerätesätze persönlicher Ausrüstung, Fahrzeugbesatzung und Fahrzeugzubehör,
  • GTF ZLK 5t mit Selbstbergewinde: Freie Zuladung auf der Pritsche von mindestens 4.300 kg im Bereich der StVZO, unter Berücksichtigung sämtlicher Einbau- und Gerätesätze, persönlicher Ausrüstung, Fahrzeugbesatzung und Fahrzeugzubehör,
  • Variante GTF ZLK 5t mit Selbstbergewinde: Windenanlage, mit Betrieb nach vorne und hinten,
  • Hohes Schutzniveau des Fahrerhauses gemäß den Forderungen der STANAG 4569, einschließlich ballistischem Schutz (STANAG 4569, AEP-55 Vol. 1 Level 2), Minenschutz (STANAG 4569, AEP-55 Vol. 2 Level 2a und 2b), Blast IED-Schutz (STANAG 4569, AEP-55 Vol. 3) sowie Integration einer ABC-Schutzbelüftungsanlage,
  • Sitzplätze für Fahrer und 2 Beifahrer mit persönlicher Ausrüstung (Bw-spezifisch), unter Einhaltung der ergonomischen Forderungen und der besonderen Schutzforderungen bei z. B. Minenansprengungen,
  • Kamera-Monitor-Rückblick-System (Nachtsichtfähig) für Rückwärtsfahrt unter Schutz,
  • Integration von Einbausätzen unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen des Schutzes bei z. B. Minenansprengungen für komplexe Führungs- und Kommunikationssysteme und einer fernbedienbaren Waffenstation,
  • Zulassungsfähigkeit nach der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und ADR (Ex II / FL),
  • Abgasnorm (mindestens EURO 5),
  • Technisch zulässige Gesamtmasse von mindestens 28t,
  • Motorleistung von mind. 320 kW,
  • Reichweite mit einer Tankfüllung von mind. 800 km bei max. Nutzlast,
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h,
  • Betrieb des Motors nach dem „Single Fuel Concept“,
  • Automatisiertes Getriebe mit mind. 12 Vorwärtsgängen, einem Rückwärtsgang, Geländeuntersetzung und elektronischer Schaltunterstützung oder Automatikgetriebe inkl. Retarder,
  • Allradantrieb,
  • elektronisch schaltbare und automatisch wirkende Differentialsperren (längs und quer) in allen Antriebsachsen,
  • Steigfähigkeit auf trockener Betonfahrbahn beladen und unbeladen 60 Prozent,
  • Einzelbereifung mit Notlaufelementen,
  • Wattiefe von mindestens 1200 mm,
  • 15ft Schnittstelle für Containertransport,
  • 10ft Schnittstelle für Containertransport,
  • Schnittstelle für Fm Kabinen I und II,
  • Bundeswehr-Tarnlichtkreis und zusätzliche Infrarot-Beleuchtungseinrichtung vorne und hinten einschließlich IR-Bremsleuchte nach VG 96957,
  • Einsatz in Gebieten der Klimazonen A2, A3, B3, C0 und C1 gemäß AECTP 230 ohne Einschränkung der Leistungskriterien,
  • Einsatz in Gebieten der Klimazonen A1, B1, B2, B3 und C2 nach entsprechender technischer Vorbereitung,
  • Strategische Verlegbarkeit im Seetransport in den Klimazonen M1 – M3,
  • die Seetransportfähigkeit muss ohne aufwendige Vorbereitungsmaßnahmen hergestellt werden können,
  • Luftverladbarkeit als Innenlast unter Einhaltung der Vorschriften der STANAG 3548 TN und die Transportvorschriften der IATA,
  • Einhaltung des nationalen (deutschen) Bahnlademaßes,
  • Einhaltung der gesetzlich zulässigen Gesamthöhe von 4.000 mm (einschließlich Beladung – z. B. ISO-Container mit Höhe 8 ½ ft).

Die Zuschlagskriterien sind mit 70 Prozent Qualität und 30 Prozent Preis definiert.
wg