Anzeige

Luftverteidigung: Schweiz tritt der European Sky Shield Initiative bei

Anzeige

Die Schweiz wird das 15. Mitglied der von Deutschland initiierten European Sky Shield Initiative (ESSI) zur Luftverteidigung. Der Schweizer Rüstungschef Urs Loher habe am 17. Oktober das Memorandum of Unterstanding (MoU) sowie die unilaterale Beitrittserklärung der Schweiz unterzeichnet, schreibt die schweizerische Rüstungsbehörde armasuisse in einer Mitteilung. Vorher hatten die ESSI-Mitgliedsländer dem Aufnahmegesuch der Schweiz zugestimmt.

Mit der Teilnahme an ESSI vergrößere die Schweiz internationale Kooperationsmöglichkeiten, heißt es in der Mitteilung. ESSI ermögliche eine bessere Koordination von Beschaffungsvorhaben, der Ausbildung sowie logistischer Aspekte im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung (Bodluv).

Anzeige

Im MoU werden demnach die allgemeinen Bestimmungen festgelegt, nach denen die Mitgliederstaaten die Projekte und Programme für die kooperative Beschaffung von Bodluv-Systemen im Rahmen der ESSI durchführen.

Anzeige

Als Teilnehmerstaat der ESSI könne die Schweiz nun im Rahmen des MoU für einzelne Projekte und Programme separate Programmvereinbarungen abschließen. Der armasuisse zufolge steht zunächst die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite im Vordergrund. Bei einem internationalen Wettbewerb soll sich in diesem Segment nur noch Diehl Defence mit Iris-T SLM im Rennen befinden. Die Rüstungsbehörde sieht künftig auch Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Bereich der Luftvereidigung kürzerer und größerer Reichweite. Bei der größeren Reichweite hatte sich die Schweiz für die Beschaffung des US-Systems Patriot entschieden.

Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum MoU entstehen der Mitteilung zufolge keine Verpflichtungen. Auch nach der Unterzeichnung entscheide die Schweiz frei darüber, wo und in welchem Ausmaß sie sich an der ESSI beteilige und welche Systeme sie beschaffe.

Wie auch schon im Zuge der Unterzeichnung der Absichtserklärung im Juli 2023, in der die Schweiz und Österreich ihre neutralitätsrechtlichen Vorbehalte in einer Zusatzerklärung abgebildet haben, habe die Schweiz auch bezüglich der Unterzeichnung des MoU ihre neutralitätsrechtlichen Vorbehalte zusätzlich in einer öffentlichen unilateralen Beitrittserklärung festgehalten.

Diese verweist nach den Angaben von armasuisse insbesondere auf die Suspendierungsklausel des MoU, die es der Schweiz erlaube, sich aufgrund ihrer Neutralität aus der Kooperation zurückzuziehen, sollte ein Mitglied der Initiative Konfliktpartei eines internationalen bewaffneten Konflikts werden.
lah