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US-Streitkräfte suchen günstige Einwegdrohnen großer Reichweite

Kristóf Nagy

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Das US-Verteidigungsministerium hat interessierte Marktteilnehmer aufgerufen, ihre marktverfügbaren Konzepte für Einwegdrohnen mit einer Reichweite von mindestens 50 km und einer Nutzlast von 10 kg einzureichen. Dies ist einem Aufruf auf der Website der für die Adaption von kommerziell verfügbaren Lösungen in den US-Streitkräften zuständigen Defense Innovation Unit (DIU) zu entnehmen. Interessierte Unternehmen haben noch bis zum 14. Oktober die Möglichkeit, ihre Konzepte einzureichen.

Dem DUI zufolge haben die militärischen Konflikte die Bedeutung von einfachen und kostengünstigen Einwegdrohnen als Mittel für den Kampf in der Tiefe aufgezeigt. Dies ist insbesondere bei der strategischen Fokussierung der USA auf den Indopazifik mit seinen großen Distanzen von Bedeutung. Demnach sucht das DUI auch nach einem unbemannten Luftfahrzeug (UAS), welches eine Mindestreichweite von 50 km, doch idealerweise jenseits der 300 km aufweist. Als Nutzlast sollen unterschiedlichste Sensoren und Gefechtsköpfe mit einem Mindestgewicht von 10 kg, idealerweise jedoch über 25 kg einrüstbar sein. Auch legt das DUI einen großen Wert auf einen hohen Grad an Autonomie. Demnach soll die Drohne auch in einer Umgebung mit gestörter GNSS-Navigation und außerhalb der Telemetriereichweite des Bedieners noch zuverlässig operieren können.

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Um die Überlebensfähigkeit des UAS zu erhöhen, wird eine möglichst geringe, alle Spektren übergreifend Signatur gewünscht. Dennoch ist der günstige Stückpreis der Hauptfokus des Programms. Dieser betrifft auch die möglichst einfache und ohne zusätzliche Infrastruktur auskommende Möglichkeit des Starts. Die Bereitstellung einer Software zur Missionsplanung und Durchführung ist eine essenzielle Anforderung. Diese soll im Verbund mit der Hardware eine offene Systemarchitektur bieten und auch die Integration von Systemen von Drittanbietern ermöglichen. Einschränkungen wie etwa ungenormte Anschlüsse oder Lizenzeinschränkungen bei der Software führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Präsentation ist indes in knapper Form und mit maximal 12 Seiten Umfang einzureichen.

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Die ausgewählten Konzepte werden laut dem DUI im Anschluss in der zweiten Phase durch eine Flugdemonstration validiert. Hierbei soll auch die gewünschte Schwarmfähigkeit der Entwürfe untersucht werden. Ziel ist es, ein oder mehrere Rahmenverträge für die bedarfsorientierte Beschaffung von möglichst günstigen und schnell produzierbaren Einwegdrohnen abzuschließen. Das dies eine nicht unerhebliche Herausforderung an die Industrie und ihre Lieferkette darstellt, steht außer Frage.

Kristóf Nagy